Das Bundeswirtschaftsministerium will gegen Missbrauch der Elektroauto-Förderung vorgehen: Zahlreiche E-Autos, die mit einer Kaufprämie von bis zu 9000 Euro gefördert werden, werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltedauer von sechs Monaten ins Ausland exportiert. Die Mindesthaltedauer solle daher auf zwölf Monate verlängert werden, sagte am Mittwoch eine Ministeriumssprecherin.
„Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird“, erklärte das Ministerium. Dieses Problem habe das Ministerium erkannt und arbeite aktuell an einer Anpassung der Förderung ab 2023.
„Wer sein gefördertes E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkaufen wollte, müsste dann die Förderung zurückzahlen“, hieß es weiter. Das Ministerium geht davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten, so dass der Weiterverkauf ins Ausland „deutlich“ unattraktiver werden würde.
Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach schätzt, dass allein in den ersten neun Monaten 2021 rund 30.000 E-Autos als junge Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft wurden, wie er der „Wirtschaftswoche“ sagte. Eine Untersuchung des CAM kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Staat die Elektromobilität im Ausland fördert. Konservativ geschätzt dürften „allein im Jahr 2021“ bis zu 240 Millionen Euro staatliche Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet worden sein, zitierte ihn das Magazin.
Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen können aktuell bis zu 9000 Euro Förderung vom Staat bekommen; Plugin-Hybride werden mit maximal 6750 Euro gefördert.