Wüst fordert vom Bund verlängerte Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen

Hendrik Wüst - Bild: Tobias Koch
Hendrik Wüst - Bild: Tobias Koch

Führende Landespolitiker verschiedener Parteien haben vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz vom Bund eine Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen auch nach dem Wegfall der meisten Einschränkungen Mitte März gefordert. „Länder und Kommunen müssen für den Fall der Fälle handlungsfähig bleiben“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag im Düsseldorfer Landtag. Ähnliches forderten Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sowie die Regierungschefs von Baden-Württemberg und Bayern, Winfried Kretschmann (Grüne) und Markus Söder (CSU).

„Wir brauchen weiter mindestens die Möglichkeit für bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte“, sagte Wüst, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Die im Infektionsschutzgesetz des Bundes verankerte rechtliche Grundlage für diesen „Basisschutz“ läuft jedoch am 19. März aus. Länder und Kommunen bräuchten auch nach der Omikronwelle Optionen, um die Schwächsten gegen das Coronavirus zu schützen, mahnte Wüst.

Auch Kretschmann sprach sich für eine Weiterführung des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus. Es gehe darum, dass der „Instrumentenkasten gefüllt bleibt“, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. Er werde sich dafür einsetzen, dass der Bundestag das Gesetz erneuert. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir am 20. März etwa die Maskenpflicht aufheben.“

Wenn der Bund das Gesetz auslaufen lasse, „gibt es überhaupt keinen Schutz mehr“, warnte Bayerns Ministerpräsident Söder in München. Nötig sei zusätzlich „eine Notfallstrategie für den Herbst“.

Giffey sagte in Berlin, es müsse auch nach dem 19. März Regelungen geben, die es den Bundesländern ermöglichten, „sehr zügig“ auf künftige Infektionsgeschehen reagieren zu können. Den Zeitpunkt für eine Aufhebung der Maskenpflicht halte sie aber auch dann noch nicht für gekommen. Es gebe weiterhin eine Verantwortung dafür, „dass das Infektionsgeschehen nicht aus dem Ruder läuft“.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte schon in der vergangenen Woche vom Bund gefordert, mit dem Auslaufen der im Infektionsschutzgesetz geregelten Corona-Maßnahmen am 19. März „einen einheitlichen Maßnahmenkatalog“ zu definieren.

FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr sagte in Berlin, seine Partei werde sich dem Wunsch nach einer Verlängerung beispielsweise der Maskenpflicht über den 19. März hinaus nicht verschließen. Die FDP sei dazu bereit, die Rechtsgrundlagen dafür im Infektionsschutzgesetz zu schaffen. „Deswegen werden wir über Anpassungen im Infektionsschutzgesetz mit den Ampelpartnern reden und sind auch dazu derzeit im Gespräch“, sagte Dürr.

Im Zentrum einer Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch steht ein Dreistufenplan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen ab dem 20. März. Das Datum ergibt sich aus einer Regelung im Infektionsschutzgesetz. In der Beschlussvorlage ist auch festgehalten, dass es eine längerfristige Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen braucht.

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