Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat die von der Bundesregierung geplante weitgehende Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen als waghalsig kritisiert. „Es regiert das Prinzip Hoffnung“, obwohl „die Infektionswerte seit einer Woche wieder steigen“, sagte Montgomery der „Augsburger Allgemeinen“ sowie der Funke Mediengruppe. „Die Pandemie ist alles andere als vorüber“, warnte er.
Der von der Regierung ab dem 20. März noch geplante sogenannte Basis-Schutz sei zwar „besser als gar nichts“, aber eben „wirklich nur ein Basisschutz“, stellte Montgomery fest. „Die Politik hat weitergehende, sinnvolle Maßnahmen erfolgreich zerredet“, warf er der Ampel-Regierung vor. „Jetzt müssen wir alle Kraft aufs Impfen verlegen – sonst erleben wir wieder einen infektionsgeprägten Herbst und Winter“, forderte er weiter.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die künftig noch verbleibenden Corona-Schutzmaßnahmen für unzureichend. Es sei ein Irrtum zu glauben, nur Menschen in stationären Einrichtungen müssten geschützt werden, sagte Vorstand Eugen Brysch der Funke Mediengruppe. Die Koalition vergesse „Millionen hilfsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen“. Zum Schutz dieser daheim lebenden vulnerablen Gruppe sehe das neue Infektionsschutzgesetz nichts vor, kritisierte er.
Brysch forderte ein Recht auf PCR-Tests für Betroffene und für alle Kontaktpersonen, die eine Risikobegegnung hatten, sowie einen Anspruch auf qualitativ hochwertige Schnelltests, die auch bei neuen Virusvarianten schon bei mittlerer Viruslast anschlagen. Beschäftigte ambulanter Pflegedienste dürften ihre Arbeit in Wohnungen zudem nicht ohne tägliche Tests antreten, verlangte der Stiftungsvorstand.
Kritik an der Kurzfristigkeit der politischen Entscheidungen übte der Verband der deutschen Messewirtschaft (Auma). Dies habe viele Messen unmöglich gemacht, sagte dessen Geschäftsführer Jörn Holtmeier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die Beschlüsse von SPD, Grünen und FDP sehen vor, das im Regelfall künftig nur noch Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen gelten sollen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beziehungsweise bei der Maskenpflicht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alle übrigen Schutzmaßnahmen sollen entfallen. Lediglich in Corona-Hotspots sollen in begrenztem Maße darüber hinausgehende Regeln wie Abstandsgebote, 2G- oder 3G-Vorgaben angeordnet werden können.