Nach Vorlage des Entwurfs für das neue Infektionsschutzgesetz kritisiert der Deutsche Lehrerverband die geplanten weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Ursprünglich seien Lockerungen davon abhängig gemacht worden, dass die Inzidenzen sinken, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Obwohl aber derzeit in vielen Bundesländern und auch bundesweit die Inzidenzen wieder stiegen, sei von einer Verschiebung oder gar Rücknahme von Lockerungsschritten nirgends mehr die Rede.
„Uns berichten viele Schulen, dass die durch Omikron verursachten Ausfälle beim Lehrpersonal derzeit so hoch sind wie in den gesamten Monaten zuvor nicht“, sagte Meidinger. „Bei kompletter Aufhebung von Maskenpflicht und in einzelnen Bundesländern auch der Testpflicht würden angesichts der hochinfektiösen Omikronvariante die Covid-Infektionen ungebremst durch die Schulen laufen.“ Seinem Eindruck nach werde „auf das Schutzbedürfnis dieser Gruppe von der Politik immer weniger Rücksicht genommen“.
Außerdem rechne er „angesichts der künftigen ausschließlichen Zuständigkeit der Länder für Schutzmaßnahmen an Schulen mit einem noch bunteren und rational kaum mehr nachvollziehbaren Flickenteppich beim Corona-Schutz an Schulen“, sagte Meidinger.
Die bisherigen Corona-Maßnahmen gelten nur noch bis zum 19. März. Für die Zeit danach sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Bus und Bahn, außerdem Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. In Corona-Hotspots können darüber hinaus besondere Schutzmaßnahmen verhängt werden, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Die Amtsärzte halten weitergehende Maßnahmen für sinnvoll. Es solle „an den Masken in Bus und Bahnen und gerne auch im Handel“ festgehalten werden, sagte die Vize-Chefin des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, der „Rheinischen Post“.
Wenn die Maskenpflicht in der Schule gelockert werde, sei es außerdem „umso wichtiger, dass die Erwachsenen geimpft sind“, sagte Bruns-Philipps. „Die Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf Lehrer und Erzieher wäre ein Weg, wenngleich viele von ihnen bereits geimpft sind. Erwachsene können durch ihre Impfung sich selbst und die Kinder schützen.“
Kritisch zur Art der Beratung über das neue Infektionsschutzgesetz äußerte sich der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß. „Das Verfahren, wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, ist mehr als zweifelhaft“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitagausgabe) „Um 1.00 Uhr nachts wird ein Entwurf geschickt, zu dem die Verbände bis 10.00 Uhr Stellung nehmen dürfen.“
„Neun Stunden Frist, um ein folgenschweres Gesetz zu prüfen und inhaltlich zu bewerten, werden weder der Bedeutung dieses Gesetzes noch der Verbände gerecht, deren Mitglieder in den vergangenen zwei Jahren die Pandemie bekämpft haben“, kritisierte Gaß. „So etwas darf und kann nicht sein.“