Die niedersächsische Landesregierung sieht die geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes kritisch. „Wir haben immer noch die Hoffnung, dass es Nachbesserungen geben wird“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover. Es kämen aber keine solchen Signale vom Bund. Niedersachsen wolle in der Übergangszeit bis zum 2. April alle noch möglichen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten, kündigte sie an. Auch in Bremen sollen die Schutzmaßnahmen bis zum 2. April weiter gelten, wie der dortige Senat beschloss.
Der entsprechende Entwurf zur niedersächsischen Rechtsverordnung sei gerade in der Abstimmung, sagte Pörksen. Die Verordnung ergebe sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Nach derzeitigem Stand seien unter anderem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und zahlenmäßige Beschränkungen für Großveranstaltungen nicht mehr möglich, sagte Pörksen weiter.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) habe mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung mit der aktuell geplanten Fassung des Gesetzes „nicht glücklich“ sei und „dass wir gern weitere Möglichkeiten der allernotwendigsten Schutzmaßnahmen hätten“, betonte Pörksen. Nach der Übergangsphase bis Anfang April „sind uns die Hände gebunden“. In Niedersachsen stiegen die Zahlen „praktisch täglich“ weiter an, erklärte der Krisenstab. Dies gelte nicht nur für Hotspots, sondern flächendeckend.
Das geplante neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass es nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln eine Reihe von Basisschutzmaßnahmen geben soll, darunter Testpflichten und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Weitergehende Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen künftig nur noch in Corona-Hotspots möglich sein. Mit der Übergangsregelung sollen die Länder die Möglichkeit haben, Maßnahmen bis zum 2. April zu verlängern.