Dehoga empfiehlt Restaurants und Hotels klare Kommunikation bei Corona-Regeln

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat seinen Mitgliedern nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln eine klare Information zu weiter geltenden Schutzmaßnahmen empfohlen. Wenn ein Unternehmer die Maskenpflicht beibehalte, sei dies „seine individuelle Entscheidung im Rahmen des Hausrechts“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Es sei bei solchen Maßnahmen jedoch „wichtig, dass diese gegenüber den Gästen klar kommuniziert werden.“

Am 2. April laufen auch die Übergangsregelungen des Infektionsschutzgesetzes zu den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen aus. Danach ist normalerweise nur noch ein Basisschutz möglich. Dazu gehört eine Maskenpflicht etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Maskenpflicht in Hotels- und Gaststätten entfällt, sofern die Länder nicht von der sogenannten Hotspot-Regelung Gebrauch machen.

Der Dehoga spreche keine Empfehlung aus, wie sich die Mitglieder verhalten sollten, sagte Hartges. Inwieweit dies von den einzelnen Unternehmen wahrgenommen werde, sei offen. „Ob und in welchem Umfang Gastronomen und Hoteliers im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht fortführen, eine Empfehlung an die Gäste aussprechen oder in Gänze darauf verzichten, können wir derzeit noch nicht einschätzen.“

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