Die Polizei hat eine deutsche Staatsbürgerin unter Terrorverdacht festgenommen, die sich jahrelang im Irak und in Syrien für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) eingesetzt haben soll. Die Verdächtige Monika K. sei am Freitag bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main von der Bundespolizei festgenommen worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zuvor habe sie sich anderthalb Jahre in türkischem Gewahrsam befunden. Sie soll sich vor allem für die Finanzierung des IS engagiert haben.
Die Verdächtige wurde am Samstag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt. Der Richter eröffnete ihr den Haftbefehl, sie wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen, wie die Bundesanwaltschaft am Nachmittag mitteilte.
Monika K. war den Angaben zufolge im Juli 2013 mit ihrem Ehemann zunächst nach Ägypten ausgereist und von dort nach Syrien weitergezogen. In Syrien habe sich das Ehepaar spätestens im Februar 2014 dem Islamischen Staat angeschlossen. Ihr Mann sei bereits 2015 bei Kämpfen für die Miliz getötet worden, Monika K. sei dann noch jahrelang im Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz geblieben und habe dort zwei weitere Male geheiratet.
Sie habe unter anderem ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS betrieben, über Messengerdienste um Spenden für IS-Mitglieder in Flüchtlingslagern geworben und Kontakte zwischen Geldbeschaffern in Deutschland und weiblichen IS-Mitgliedern in Syrien hergestellt, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Anfang 2019 sei die Deutsche von kurdischen Kämpfern festgenommen und ins Flüchtlingslager al-Hol in Nordsyrien gebracht worden. Ende 2019 sei sie dann von einem höherrangigen IS-Mitglied aus dem Lager herausgeschleust worden; die beiden hätten geheiratet. Im September 2020 sei K. auf dem Weg nach al-Hol festgenommen worden und habe sich seitdem in türkischem Gewahrsam befunden.
Laut Verfassungsschutz waren seit 2012 mindestens 1150 Menschen aus Deutschland aus islamistischen Beweggründen ins damalige Herrschaftsgebiet der IS-Miliz nach Irak und Syrien ausgereist. Schätzungsweise ein Drittel von ihnen war weiblich.
Inzwischen sind einige von ihnen, die sich in Nordsyrien oder im Irak in Gewahrsam befanden, nach Deutschland zurückgekehrt – überwiegend Frauen mit minderjährigen Kindern. Die Zahl von Rückkehrern, die in Deutschland inzwischen rechtskräftig verurteilt wurden, bewegt sich laut Bundesamt für Verfassungsschutz im mittleren zweistelligen Bereich.
„Personen, die ein terroristisches Ausbildungslager absolviert beziehungsweise aktiv an Kampfhandlungen in Syrien oder im Irak teilgenommen haben, können bei ihrer Rückkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Staat und seine Bürger darstellen“, heißt es in einem Bericht des Verfassungsschutzes. „Ihre in den Kampfgebieten erworbenen Fähigkeiten sowie eine mögliche Brutalisierung durch exzessiv erlebte Gewalt können als Motivationsgrundlage für die Planung und Durchführung von Anschlägen dienen.“