Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise hat DGB-Chef Reiner Hoffmann ein Tempolimit ins Gespräch gebracht. „Wir könnten zeitlich begrenzt ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen und von 30 in den Städten einführen, um den Energieverbrauch zu drosseln“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Wochenende. „Es ist richtig, jeden Tropfen Benzin zu sparen, den wir sparen können.“
Allerdings sei dies noch keine Antwort auf die strukturellen Probleme: „Wir müssen Energiesicherheit schaffen, und das gelingt vor allem mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Zudem sprach sich Hoffmann für eine gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aus: „Diejenigen, die schon reichlich haben, dürfen nicht auch noch reichlich bedient werden.“
Ein Tankrabatt, wie ihn Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorschlage, helfe der Mineralölwirtschaft, aber nicht den Berufspendlern, kritisierte der DGB-Vorsitzende. Hoffmann schlug ein „Mobilitätsgeld“ vor, das sozial ausgerichtet sein müsse und die Pendlerpauschale ersetze. Darüber hinaus verlangte er „Heizkostenzuschüsse, die weit über das Verabredete hinausgehen“, und eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Strom.
Über ein Mobilitätsgeld für kleine und mittlere Einkommen wird laut „Bild am Sonntag“ derzeit in der Ampel-Koalition beraten. Vorgesehen ist demnach eine nach Einkommen gestaffelte Entlastung. Es handele sich um einen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), nachdem Lindners Vorschlag eines Tankrabatts für alle auf Ablehnung bei den Koalitionspartnern gestoßen sei.
Zur Finanzierung der Energiepreis-Entlastungen forderte der DGB-Chef massive Steuererhöhungen für Reiche. „Starke Schultern müssen gerade in dieser Situation an der Finanzierung des Gemeinwesens stärker beteiligt werden“, sagte Hoffmann. „Wir brauchen mehr Gerechtigkeit in unserem Steuersystem – ganz gleich, ob das über die Erbschaftsteuer, die Vermögensteuer, die Einkommensteuer oder die Kapitalertragsteuer läuft.“
Zudem regte der DGB-Vorsitzende einen Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg an. Der Angriffskrieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin schaffe eine „völlig neue Situation, in der es keine Denkverbote“ geben dürfe. „Daher sollte man auch über eine Vermögensabgabe wie beim Lastenausgleich nachdenken“, so Hoffmann. Das Gesetz von 1952 sah vor, dass nicht durch den Krieg Geschädigte jährlich Vermögens-, Hypothekengewinn- oder Kreditgewinnabgaben zahlen mussten.