EU erlaubt befristete Staatshilfen für Firmen im Ukraine-Krieg

Europäische Union - Bild: TPCOM/CC BY-NC-ND 2.0
Europäische Union - Bild: TPCOM/CC BY-NC-ND 2.0

Im Ukraine-Krieg erlaubt die EU den Mitgliedsländern zeitlich befristete Hilfen für besonders betroffene Unternehmen. Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel, möglich sei etwa eine Entschädigung für die Mehrkosten, die Firmen „aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen“. Unterstützung soll auch für solche Unternehmen möglich sein, die von den Sanktionen gegen Russland in Mitleidenschaft gezogen werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Wir müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges abfedern und stark betroffene Unternehmen und Branchen unterstützen.“ Firmen außerhalb der Agrarbranche können demnach durch die Mitgliedstaaten kurzfristig jeweils bis zu 400.000 Euro erhalten. Für Landwirtschafts- oder Fischereibetriebe sind der Kommission zufolge Beihilfen von bis zu 35.000 Euro möglich. „Diese Unterstützung kann in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden“, betonte die Brüsseler Behörde.

Darüber hinaus sind Finanzierungshilfen in Form staatlicher Garantien oder zinsverbilligte Darlehen möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die Banken den von der Krise betroffenen Firmen weiterhin Geld leihen.

Die Kommission macht von einer Sonderregel Gebrauch, wonach staatliche Beihilfen „zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben der EU gewährt werden“ können. Eigentlich sind solche Hilfen tabu, um den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.

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