Ein Gericht in Frankreich hat einen Revisionsantrag des deutschen Pharmakonzerns Merck nach dessen Verurteilung zu Schadenersatz wegen Nebenwirkungen bei einem Schilddrüsen-Medikament abgelehnt. Wenn ein Hersteller die Zusammensetzung ändere und dies nicht bekannt gebe, verletze er seine Informationspflicht, urteilte der Kassationshof am Mittwoch. Merck war 2020 wegen nicht angezeigter Nebenwirkungen bei dem Hormonersatz Levothyrox zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden.
Das Unternehmen sollte laut dem Urteil des damaligen Berufungsgerichts in Lyon je 1000 Euro an etwa 3300 Kläger zahlen. In erster Instanz war die Sammelklage gegen Merck noch abgewiesen worden.
Die Zivilkläger verlangten Entschädigung wegen nicht angezeigter Nebenwirkungen bei Levothyrox. Diese reichten laut Anklage von Schwindel über Kopf- und Gliederschmerzen bis zum Haarausfall. Merck hatte den Vorwurf der „Verbrauchertäuschung“ bestritten.
Levothyrox war 2017 in Frankreich in einer neuen Rezeptur auf den Markt gekommen. Der Pharmakonzern kam damit einer Aufforderung der französischen Behörde für Arzneimittelsicherheit nach, das Mittel sollte damit gegen Schilddrüsen-Unterfunktion zuverlässiger werden. Etwa 2,5 Millionen Menschen nutzten es.