Als zweites Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern wird Hamburg auf die sogenannte Hotspotregelung des neuen Infektionsschutzgesetzes zurückgreifen. Das beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt am Mittwoch mit großer Mehrheit. Der Senat hatte das Landesparlament darum gebeten, um zunächst bis Ende April weiterhin Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen und Läden anordnen zu können.
Das am 20. März in Kraft getretene Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt im Regelfall nur wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie eine Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Weitergehende Instrumente, wie sie in der Pandemie bisher genutzt wurden, sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in Hotspotregionen zulässig. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass die jeweiligen Landesparlamente dies billigen.
Wegen hoher Infektionszahlen hatte Mecklenburg-Vorpommern schon in der vergangenen Woche sämtliche Kommunen per Landtagsbeschluss zu Hotspots erklärt. Außer Hamburg beschritt allerdings zunächst kein weiteres Bundesland diesen Weg. Viele Länder entschieden, auf die Anwendung der Hotspotregelung zu verzichten. Mehrere Regierungen erklärten, diese lasse sich ihrer Auffassung nach wegen einer unklaren Ausgestaltung nicht rechtssicher anwenden.