Immer mehr Bundesländer stecken ihren Kurs für die Zeit nach Auslaufen der Übergangszeit für Corona-Regeln nach dem 2. April ab. In Hamburg bekräftigte der Senat am Dienstag seine Absicht, durch Nutzung der Hotspotregelung zunächst bis Ende April auf erweitere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Berlin und Schleswig-Holstein zogen die Anwendung der Hotspotregel dagegen nicht in Betracht.
In Hamburg wird die Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspotregelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits am vergangenen Donnerstag angesichts erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg will nun folgen.
Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Erfahrung in der Pandemie zeige, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlicher Verzögerung zur wachsenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führten, sagte er am Dienstag vor Journalisten. Die Zahlen stiegen schon „in erheblichem Maße“. Der Zeitpunkt zum Handeln sei „jetzt“.
Die baden-württembergische Landesregierung wird dagegen auf eine Anwendung der Hotspotregel verzichten. Sie werde „nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt“, teilten die Regierungsparteien Grüne und CDU am Donnerstag in Stuttgart mit.
„Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er rief die Menschen zugleich auf, weiter „aus Eigenverantwortung“ Masken etwa in Innenräumen zu tragen. Die bayerische Landesregierung teilte mit, die Hotspotregelung sei nach ihrer Überzeugung „nicht rechtssicher anwendbar“. In Bayern würden daher lediglich Basisschutzmaßnahmen genutzt.
Auch die Regierungen von Sachsen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein entschieden am Dienstag, sich auf die künftig gemäß Infektionsschutzgesetz noch erlaubten Basisschutzmaßnahmen zu beschränken. Hessen hatte dies bereits am Montag getan. Eine Aktivierung von Hotspotregelungen stand in diesen Ländern demnach ebenfalls nicht zur Debatte. Die Regierungen riefen die Menschen zugleich dazu auf, freiwillig in Innenbereichen Masken zu tragen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Kiel, die Coronalage sei für das landeseigene Krankenhaussystem teils herausfordernd, aber insgesamt „beherrschbar“. Die Kieler Landesregierung empfahl laut Günther zugleich, Masken etwa in Menschenansammlungen weiter zu tragen. Wer dies tue, solle auch „mit Respekt“ behandelt werden.
Am Montag waren Baden-Württemberg und mehrere andere Länder mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen per Antrag auf einer Gesundheitsministerkonferenz noch um weitere vier Wochen zu verlängern. Laut einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen diese am 2. April endgültig auslaufen. Zulässig sind dann nur noch Maskenpflichten etwa im Nahverkehr und in Pflegeheimen, dort zusätzlich auch Testpflichten.
Erweitere Schutzmaßnahmen wie eine allgemeinere Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregelungen nach den 2G- und 3G-Prinzip sind dann ausnahmsweise nur noch in sogenannten Hotspotregionen zulässig. Notwendig dafür ist ein entsprechender Landtagsbeschluss.
Auch Niedersachsen plante nach Angaben von Landessozialministerin Daniela Behrens (SPD) keine Anwendung der Hotspotregel. Ab Samstag gälten lediglich die Basisvorgaben des Infektionschutzgesetzes, sagte sie in Hannover. Für Nordrhein-Westfalen sprach sich der Vizeministerpräsident Joachim Stamp (FDP) gegen die Nutzung der Hotspotregel aus. Es bestehe dafür „keine Notwendigkeit“, sagte der Landesfamilienminister der „Rheinischen Post“.