Kaum Kündigungsschutzklagen dank Kurzarbeitergeld

Kündigung - Bild: Marco Verch/CC-BY 2.0
Kündigung - Bild: Marco Verch/CC-BY 2.0

Die Eingänge bei den Arbeitsgerichten aller Instanzen sind seit mehreren Jahren rückläufig. Grund sind die gute Konjunktur vor und das Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, bei der Online-Jahrespressekonferenz am Mittwoch in Erfurt. Allein beim BAG gingen die Eingänge 2021 gegenüber dem Vorjahr um gut 25 Prozent auf 1521 Verfahren zurück.

Die Verfahren würden allerdings zunehmend komplexer, sagte Gallner. 1599 Verfahren konnten die Erfurter Richter erledigen. Vom Eingang bis zur Entscheidung dauerte es durchschnittlich gut sieben Monate.

Die zuvor gute Beschäftigungslage habe wohl vor allem wegen des Kurzarbeitergeldes auch während der Pandemie weitgehend standgehalten. Daher sei es zu weniger Kündigungsschutzklagen gekommen, sagte die BAG-Präsidentin. Aber auch beim Streit um das Homeoffice habe es weniger Klagen gegeben als erwartet. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben hier offenbar pragmatisch zusammengearbeitet.“

Dennoch hat das Thema Corona nun auch das BAG erreicht. So wollen die obersten Arbeitsrichter im Mai zur Testpflicht für eine Flötistin entscheiden. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte wird es ein Urteil zu Erschwerniszuschlägen und zur Maskenpflicht bei Reinigungskräften geben.

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