Im Großraumbüro, der Fabrikhalle und anderen Innenräumen sollen für Beschäftigte auch nach dem 20. März Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten. Das sieht der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Corona-Arbeitsschutzverordnung für eine Übergangszeit bis 25. Mai vor. Arbeitgeber sollen demnach weiterhin zweimal die Woche einen Corona-Schnelltest anbieten und die Masken bereitstellen.
Am 20. März sollen nach bisherigen Plänen zwar alle tiefgreifenderen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Doch „trotz des sich abzeichnenden stetigen Rückgangs des Infektionsschutzgeschehens werden die Infektionszahlen noch für einen relevanten Zeitraum bedenklich hoch bleiben“, heißt es in dem AFP vorliegenden Entwurf aus dem Arbeitsministerium. Zudem bestehe weiterhin das Risiko, im Nachgang zu einer Covid-19-Infektion an Long-Covid zu erkranken.
Daher müssten für einen Übergangszeitraum in allen Lebensbereichen weiterhin bestimmte Basisschutzmaßnahmen getroffen werden, „um die erzielten Erfolge nicht zu gefährden“, heißt es im Entwurf. Zu den bewährten Maßnahmen zählten die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Menschen genutzten Innenräumen und das „infektionsschutzgerechte Lüften“.
Die Homeoffice-Pflicht soll zwar am 20. März fallen – Arbeitgeber sollten Homeoffice laut Entwurf aber „weiter in Erwägung“ ziehen, wenn etwa in Großraumbüros die Gefahr einer raschen Infektionsausbreitung bestehe. Auch „Beiträge zur Erhöhung der Impfquote“ seitens der Betriebe hält das Ministerium weiter für erforderlich. So sollen Beschäftigte sich während der Arbeitszeit impfen lassen können.
Das Ministerium geht laut Entwurf von Kosten für die Wirtschaft in Höhe von bis zu 590 Millionen Euro aus. Das sei aber das „Maximalszenario“. Auf Grund bestehender öffentlicher Testangebote und weil längst nicht alle Beschäftigten das Testangebot auch nutzen, werde der tatsächliche Aufwand „deutlich unter dieser Schätzung“ liegen.