Ministerium: Höhepunkt der fünften Corona-Welle in meisten Bundesländern überschritten

Symbolbild: Virus
Symbolbild: Virus

Trotz weiterhin hoher Infektionszahlen sieht das Bundesgesundheitsministerium die fünfte Corona-Welle in den meisten Bundesländern überschritten. Bundesweit seien neun Prozent weniger Fälle an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt worden als in der Vorwoche, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Unter anderem in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein steige die Inzidenz aber weiterhin. Derweil traten bundesweit Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft.

„Wir haben es nach wie vor mit einer recht hohen Inzidenz zu tun“, sagte der Sprecher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In der vergangenen Woche seien erneut über eine Million Covid-Fälle an das RKI übermittelt worden.

Das RKI schrieb in seinem aktuellen Wochenbericht: „Während die Sieben-Tage-Inzidenzen in allen Altersgruppen bis 65 Jahre sanken, war bei allen Personen ab 65 Jahren in der vergangenen Woche ein weiterer, wenn auch abgeschwächter Anstieg zu verzeichnen.“ In dieser Altersgruppe stehe „der Scheitelpunkt der Welle noch bevor“.

Die am Freitag in Kraft getretenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen betreffen insbesondere Restaurants, Diskotheken und Veranstaltungen. Die Erleichterungen bilden die zweite Stufe des Drei-Stufen-Konzepts, auf das sich Bund und Länder am 16. Februar geeinigt hatten. Die neuen Regeln sind zwar bundesweit vereinbart worden, umgesetzt werden sie aber durch Verordnungen der Länder.

So gilt in der Gastronomie sowie in Hotels und Pensionen jetzt die 3G-Regel: Die Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen. Clubs und Diskotheken sind wieder geöffnet – und zwar mit der 2G-Plus-Regelung, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder dritter Impfung. In Berlin gilt die Zusatzregelung, dass auch Geboosterte zusätzlich noch einen Test vorlegen müssen.

Bei überregionalen Großveranstaltungen – auch im Sport – gelten die 2G-Regeln, zusätzlich kann ein Test erforderlich sein. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, bei maximal 6000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität erlaubt bei maximal 25.000 Zuschauenden.

Die neuen Regelungen laufen allerdings allesamt am 19. März aus. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt das Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Einschränkungen. Bund und Länder sind sich zwar im Grundsatz einig, dass es auch ab dem 20. März weiter einen gewissen Basisschutz geben soll. Doch über dessen genaue Ausgestaltung gibt es noch keine Einigung.

Der Ministeriumssprecher sagte mit Blick auf die Lockerungen, Gesundheitsminister Lauterbach habe wiederholt betont, dass die Länder nicht über die vereinbarten Öffnungsschritte hinausgehen sollten.

Der Wert für die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen lag laut RKI am Freitagmorgen bei 1196,4. Am Vortag hatte er 1174,1 betragen, am Freitag vergangener Woche 1259,5. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.

Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, lag die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen 24 Stunden bei 217.593. Am Vortag waren 210.673 Neuinfektionen gemeldet worden. Die Gesamtzahl der registrierten Ansteckungsfälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie erhöhte sich auf 15.481.890.

Binnen 24 Stunden wurden laut RKI 291 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus registriert. Die Gesamtzahl der verzeichneten Corona-Toten in Deutschland stieg damit auf 123.796.

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