Neues Infektionsschutzgesetz gilt – Übergangsregeln bis 2. April möglich

Symbolbild: Corona
Symbolbild: Corona

Seit dem heutigen Sonntag gilt das von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Infektionsschutzgesetz – wobei die Länder die bisherigen Regeln bis Anfang April übergangsweise weiter anwenden können. Danach tritt an die Stelle der strengeren Beschränkungen ein Basisschutz, der im Kern lediglich eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für sogenannte Hotspots anordnen.

Von der Möglichkeit der Übergangsfrist machen die Länder reichlich Gebrauch. So werden etwa in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern bisherige Regeln wie Maskenpflicht im Einzelhandel bis 2. April beibehalten, in Berlin bis 31. März. Bayern will einen Sonderweg einschlagen und das Bundesgesetz vorerst nicht anwenden. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, sagte Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU).

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