Putin schenkte Österreichs Ex-Außenministerin Kneissl teuren Schmuck zur Hochzeit

Karin Kneissl und Vladimir Putin - Bild: Kremlin.ru, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
Karin Kneissl und Vladimir Putin - Bild: Kremlin.ru, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Bei ihrer Hochzeitsfeier im August 2018 hat die damalige österreichische Außenministerin Karin Kneissl nicht nur mit ihrem Ehrengast Wladimir Putin getanzt – sie erhielt vom russischen Präsidenten auch wertvolle Ohrringe als Geschenk, wie österreichische Medien am Donnerstag enthüllten. Kneissl war von Dezember 2017 bis Mai 2019 Außenministerin.

Sie lud Putin zu ihrer Hochzeit ein, als ihr Land turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft innehatte. Bilder davon, wie sie mit Putin Walzer tanzt und einen tiefen Knicks vor ihm macht, gingen damals um die Welt. Doch erst jetzt wurde bekannt, dass der Kreml-Chef neben Blumen und dem Don-Kosaken-Chor auch ein paar Saphir-Ohrringe im Wert von geschätzt 50.000 Euro für die Braut mitbrachte.

Nach Ansicht des Außenministeriums durfte Kneissl das teure Geschenk jedoch nicht einfach behalten, vielmehr seien die Preziosen Eigentum der Republik. Inzwischen befänden sich die Juwelen im Besitz des Staates, teilte eine Sprecherin des österreichischen Außenministeriums am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP mit. Demnach hatten beide Seiten im November 2019 zunächst einen Leihvertrag geschlossen, später habe die Ex-Ministerin verkündet, dass sie die Bedingungen nicht erfüllen könne und von dem Vertrag zurücktrete. Im Februar 2020 habe sie die Ohrringe dann zurückgegeben.

Nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung übernahm Kneissl ähnlich wie Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Posten im Aufsichtsrat des staatlichen russischen Ölkonzerns Rosneft. Beide weigerten sich nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, ihre Posten abzugeben.

Die ehemalige österreichische Außenministerin lebt seit September 2020 in Frankreich. In einer Antwort an AFP erklärte sie, dass die Geschenke „seit August 2018 Eigentum der Republik sind, so wie es das Gesetz vorschreibt“.

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