Die EU und die USA haben sich grundsätzlich auf ein neues Datenschutzabkommen verständigt, das die Weitergabe persönlicher Daten an US-Digitalkonzerne ermöglichen soll. US-Präsident Joe Biden begrüßte die Einigung am Freitag in Brüssel. Allerdings könnte auch das neue Abkommen wie bereits zwei seiner Vorgänger wegen Späh-Vorwürfen juristisch angefochten werden.
Biden sagte bei einem gemeinsamen Auftritt mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Verständigung mit der EU unterstreiche das gemeinsame Interesse am Schutz der Privatsphäre sowie an Rechtssicherheit für die Unternehmen. Von der Leyen sprach von einem „Schritt zur Stärkung der Partnerschaft“ mit Washington. Details wurden vorerst nicht bekannt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das vorherige Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ im Juli 2020 für nichtig erklärt. Konkret ging es um den Transfer der Daten europäischer Facebook-Kunden in die USA. Das Gericht betonte, der Datenexporteur müsse prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen in den USA ein gleichwertiges Schutzniveau genießen.
Der US-Whistleblower Edward Snowden hatte bereits vor Jahren enthüllt, dass US-Geheimdienste und andere Ermittlungsbehörden umfangreichen Zugriff auf die Daten ausländischer Nutzer haben.
Geklagt hatte zuletzt der österreichische Autor und Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits 2015 erfolgreich gegen eine vorherige Abmachung vorgegangen war. Er warf Biden vor, den Ukraine-Krieg genutzt zu haben, um Druck auf die EU zu machen. Sollte das neue Abkommen nach seiner Veröffentlichung ebenfalls „nicht EU-Recht entsprechen, werden wir oder eine andere Gruppe wahrscheinlich dagegen klagen“, kündigte Schrems an.
Branchenverbände begrüßten die Einigung der USA und der EU dagegen. Der US-Verband für die Computer- und Kommunikationsbranche (CCIA) erklärte, damit werde „die Rechtssicherheit für die Unternehmen wiederhergestellt“.