Vzbv: Abschaffung der EEG-Umlage muss komplett bei Verbrauchern ankommen

Symbolbild: Erneuerbare Energien
Symbolbild: Erneuerbare Energien

Der Verbraucherverband vzbv hat Pläne der Regierung begrüßt, die Entlastung nach dem Ende der EEG-Umlage an die Endkunden weiterzugeben – er fordert aber weitergehende Maßnahmen. „Es ist gut, dass die Bundesregierung die Einsparungen bei der Abschaffung der EEG-Umlage sofort, vollständig und transparent an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben will“, sagte Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch. Jedoch müsse auch die Umsatzsteuer für Privathaushalte „anteilig gesenkt werden“.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Montag eine Formulierungshilfe für ein Gesetz vorgestellt, mit dem die Regierung sicherstellen will, dass die auf Juli vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bei den Stromkunden ankommt. Demnach sollen Anbieter dazu verpflichtet werden, die Absenkung von 3,723 Cent pro Kilowattstunde vollständig an ihre Kunden weiterzugeben. Die Kostenentlastung soll zudem transparent gemacht werden.

Das sei grundsätzlich zu begrüßen, erklärte der vzbv. Jedoch werde laut Ministerium die Umsatzsteuer für Strom in Höhe von 19 Prozent auf die „Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben“. Darunter fällt auch die EEG-Umlage.

Würde auch dieser Anteil an die Verbraucher weitergegeben, ergebe sich in Summe eine Strompreissenkung von 4,43 Cent pro Kilowattstunde, rechnete der vzbv vor. Das bedeute für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden eine Ersparnis von 155 Euro.

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