Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss des früheren Brandenburger AfD-Chefs Andreas Kalbitz bestätigt. Eine Klage von Kalbitz wurde am Freitag abgewiesen. Seine Parteimitgliedschaft sei erfolgreich „wegen arglistiger Täuschung“ angefochten worden, hieß es zur Begründung.
Es gehe um die Frage, ob Kalbitz überhaupt Mitglied der Partei geworden sei, sagte der Vorsitzende Richter. „Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall.“ Für eine Parteimitgliedschaft hätten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Kalbitz habe jedoch im Aufnahmeantrag unter anderem seine vorherige Mitgliedschaft bei den Republikanern nicht vollständig angegeben. Damit habe seine Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung angefochten werden können. Die Anfechtung liege vor, Kalbitz sei deshalb nicht AfD-Mitglied geworden.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai 2020 beschlossen, Kalbitz‘ Parteimitgliedschaft zu annullieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend verschwiegen haben soll.
Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli. Gegen diese Entscheidung ging Kalbitz juristisch vor, scheiterte mit einem Eilantrag aber im August 2020 vor dem Landgericht. Dagegen legte der Rechtsaußenpolitiker Berufung ein, welche das Berliner Kammergericht im Januar zurückwies.
In einem sogenannten Hauptsacheverfahren ging der juristische Streit nun weiter. Der Anwalt von Kalbitz kündigte bereits während der Verhandlung am Freitag an, den Rechtsweg in höheren Instanzen weiterverfolgen zu wollen.