Die Untersuchung vermuteter russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine nimmt Fahrt auf: Das Büro des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kündigte am Montag in Den Haag an, sich einem Ermittlungsteam um die Ukraine sowie die EU-Staaten Polen und Litauen anzuschließen. Eine solche Zusammenarbeit gilt als Novum.
IStGH-Chefankläger Karim Khan und die Generalstaatsanwälte der drei europäischen Länder unterzeichneten nach Angaben der EU-Justizagentur Eurojust ein Abkommen über die Zusammenarbeit. Dies sei „eine klare Botschaft, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um Beweise für die in der Ukraine begangenen schweren Verbrechen zu sammeln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen“, hieß es.
Chefankläger Khan hatte vor rund zwei Wochen die ukrainische Stadt Butscha besucht, wo nach dem Abzug russischer Truppen die Leichen hunderter Zivilisten entdeckt worden waren. Dabei bezeichnete er die gesamte Ukraine als möglichen „Tatort“.
Die EU-Kommission schlug unterdessen in Brüssel vor, das Mandat von Eurojust für die Ermittlungen zu stärken. Durch eine Änderung der Eurojust-Verordnung soll es der in Den Haag ansässigen Behörde ermöglicht werden, Beweise für Kriegsverbrechen außerhalb der Ukraine aufzubewahren und sie dem IStGH zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es etwa um Video- oder Audioaufnahmen sowie Satellitenbilder, die ansonsten Russland in die Hände fallen könnten.