Justizminister ruft Flüchtlinge zum Teilen von Beweisen für Kriegsverbrechen auf

Flüchtlinge in der Ukraine - Bild: Marijn Fidder/Caritas Germany
Flüchtlinge in der Ukraine - Bild: Marijn Fidder/Caritas Germany

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die aus der Ukraine Geflüchteten aufgerufen, deutschen Ermittlern Hinweise auf Kriegsverbrechen zu geben. „Das können Handyaufnahmen oder Zeugenaussagen sein, die bei der Polizei eingereicht werden können und vom Generalbundesanwalt ausgewertet werden“, sagte Buschmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). Er rechne damit, dass viel Material eingehen werde. „Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen. Erst recht nicht in Deutschland“, fügte Buschmann hinzu.

Er verwies auf die Verurteilung eines Syrers in Deutschland wegen Folter für das Assad-Regime in Syrien. Dies sei juristische Pionierarbeit gewesen.

Auch im Fall des mutmaßlichen Massakers von Butscha, einem Vorort der ukrainischen Hauptstadt Kiew, sei eine juristische Aufarbeitung dringend erforderlich. „Wenn sich Beweise sicherstellen und auswerten lassen, sollten wir alles daransetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte der Minister der Zeitung.

Der Bundesjustizminister hält auch öffentliche Sympathiebekundungen in Deutschland für den Angriff auf die Ukraine für justiziabel. „Nach dem Paragraf 140 Strafgesetzbuch ist es verboten, schwere Straftaten wie etwa einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Öffentlichkeit zu billigen“, erklärte Buschmann. Der Paragraf sehe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Auch das Zeigen des Z-Symbols könne, „je nach Kontext, unter diese Norm fallen, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört werden kann“. Am Wochenende hatte prorussische Demonstranten in Berlin das Z-Symbol gezeigt, das in Russland für die Unterstützung des Einmarschs im Nachbarland steht. „Menschenverachtender Propaganda, die einen schrecklichen Angriffskrieg, befürwortet, stehen wir nicht wehrlos gegenüber“, betonte der Minister.

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