Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt auf eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem. „Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört“, erklärte Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Kinderhilfswerkes, am Dienstag in Berlin. Es dürfe aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden.
Jedes Jahr kommen laut dem Verband tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Entscheidungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betonte Lütkes.
Allerdings werde etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht oder nur unzureichend eingesetzt. Um die Kinderrechte in der Justiz zu stärken, legte die Organisation nun zwei Publikationen vor – eine Sammlung positiver Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe in Familiengerichts- und Strafverfahren.