Zentrale Stelle ermittelt erstmals auch wegen NS-Kriegsgefangenenlagern

NS-Kriegsgefangenenlagern
NS-Kriegsgefangenenlagern

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat nach einer Reihe von Verfahren gegen Wachleute aus Konzentrationslagern zum ersten Mal auch Verfahren gegen Wachleute aus Kriegsgefangenenlagern an die Staatsanwaltschaften abgegeben. Behördenleiter Thomas Will sagte der Zeitung „Die Welt“ laut Mitteilung vom Montag, er halte die Übertragung der Rechtsprechung auf die Kriegsgefangenenlager für eine „logische und richtige Weiterentwicklung“.

„Die Kriegsgefangenen lebten auch dort im Rahmen einer systematischen Ermordung durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Verhältnisse“, sagte Will zur Begründung. Er sei gespannt, wie die Staatsanwaltschaften und Gerichte nun damit umgingen.

Dem Bericht zufolge wird derzeit bundesweit gegen elf Wachleute aus Konzentrationslagern und Kriegsgefangenenlager ermittelt. In drei Fällen davon handle es sich um Vorermittlungen. Acht NS-Verfahren seien bereits bei Staatsanwaltschaften anhängig, mit Beschuldigten im Alter zwischen 96 Jahren und 99 Jahren. In allen Fällen gehe es um Beihilfe zum Mord, Anklagen seien aber bislang nicht erhoben worden.

So gebe es Ermittlungen im Zusammenhang mit Taten in den Konzentrationslagern Buchenwald, Neuengamme, Sachsenhausen und Ravensbrück. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sei außerdem ein Verfahren gegen einen früheren Wachmann des Kriegsgefangenlagers Stalag 365 Wladimir-Wolynsk anhängig, bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen früheren Wachmann des Kriegsgefangenlagers Stalag 358 Schytomyr sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen einen früheren Wachmann des Kriegsgefangenlagers Stalag I B Hohenstein.

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