Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet damit, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auch künftig rechtlich nicht anwendbar sein wird. Nach dem in einigen Wochen erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) werde von der umstritteneren Speichermethode „nicht viel übrig bleiben“ können, sagte Buschmann am Mittwoch in der Regierungsbefragung des Bundestages.
Niemand müsse die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH schätzen, aber sie müsse akzeptiert werden, sagte Buschmann an die Adresse der Union, die die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten besonders im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauchs für erforderlich hält.
Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „juristischer Zombie“, sagte Buschmann. „Sie steht im Gesetz, kann aber nicht durchgesetzt werden.“ Er fügte hinzu: „Wir wollen den Ermittlungsbehörden etwas an die Hand geben, was sie auch nutzen können.“
Der FDP-Politiker betonte, dass die anlasslose Speicherung von Daten ein schwerwiegender Grundrechtseingriff sei. Als Alternative setzte er sich erneut für die Anwendung des Quick-Freeze-Verfahrens ein, bei dem Telekommunikations-Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden können.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland zwar per Gesetz eingeführt worden, kann aber aufgrund verschiedener Gerichtsurteile derzeit nicht angewandt werden.