Grüne kritisieren Lauterbachs Entwurf für Triage-Gesetz

Krankenhaus
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Die Grünen haben den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Triage-Gesetzentwurf zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten bei einer Pandemie scharf kritisiert. „Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach“, sagte die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. „Behinderte Menschen würden nach wie vor Gefahr laufen, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden.“

Die von Lauterbach vorgesehene Aufnahme der sogenannten Ex-Post-Triage in den Entwurf – also der Abbruch der Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen mit höherer Lebenschance – nannte Rüffer einen „traurigen Höhepunkt“. „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird.“

Das sei Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen nicht zuzumuten. Das gelte auch für Ärztinnen und Ärzte, die solche Entscheidungen treffen müssten. „Die Ex-Post-Triage ist auch juristisch hochumstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre“, sagte Rüffer. Auch ein Sechs-Augen-Prinzip, auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt hätten, mache einen solchen „Tabubruch“ nicht besser, beklagte die für die Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete.

Bei knappen Kapazitäten in einer Pandemie soll es künftig möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht nach Informationen des RND aus einem Gesetzesvorschlag von Lauterbach für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Gesetz verlangt. Die ethisch brisante „Ex-post-Triage“ soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen.

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