Im Glyphosat-Rechtsstreit in den USA hat der Chemiekonzern Bayer einen Rückschlag erlitten: Die US-Regierung empfahl dem Obersten Gerichtshof, den sogenannten Hardeman-Fall nicht zur Überprüfung anzunehmen, wie Bayer in der Nacht zum Mittwoch mitteilte. Der Kläger macht das glyphosathaltige Mittel Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich. Bayer zeigte sich allerdings „weiterhin überzeugt“, dass es gute Gründe gebe, das Urteil zu „korrigieren“.
Der Bayer-Konzern war im Fall Hardeman im August vergangenen Jahres vor den Supreme Court der USA gezogen und hatte über seine US-Tochter Monsanto, die den Unkrautvernichter herstellt, einen Antrag auf Revision gestellt. Damit wurde das Gericht gebeten, die Entscheidung der Berufungsinstanz in dem Fall zu überprüfen.
Bayer hatte den Agrarkonzern Monsanto 2018 gekauft. Dessen Produkt steht im Zentrum einer Reihe von Klagen in den USA, bei denen es um die Frage geht, ob von dem Mittel eine krebsauslösende Wirkung ausgeht.
Bayer betont stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf die entsprechende Einschätzung unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.
Bei Edwin Hardeman war 2015 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden, er hatte das Mittel jahrelang verwendet. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte vor einem Jahr eine Verurteilung des Konzerns zu rund 25 Millionen Dollar Schadenersatz. Zur Begründung hieß es unter anderem, Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt. Daraufhin wandte sich Bayer im August an den Obersten Gerichtshof.
Nun sprach die Vertreterin der US-Regierung beim Supreme Court ihre Empfehlung aus – die endgültige Entscheidung über die Annahme der Klage steht aber noch aus. Bayer sehe weiterhin „gute rechtliche Argumente für den Supreme Court“, den Fall Hardeman „zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren“, erklärte der Konzern. „Dies bestätigen auch zahlreiche Stellungnahmen, die dazu eingereicht wurden.“
Eine Krebswarnung auf den Produkten wäre „falsch und irreführend“ gewesen und werde auch durch das entsprechende Bundesgesetz ausgeschlossen, fuhr Bayer fort. Der Konzern kündigte zudem an, eine weitere Stellungnahme vor Gericht einzureichen. Der Gerichtshof werde „die Stellungnahmen sämtlicher Parteien berücksichtigen“.
Die Aktie des Konzerns gab in Folge der Entwicklungen nach: Am Mittwochvormittag brach sie um 5,46 Prozent ein.
Für den Fall einer negativen Entscheidung des Obersten Gerichts hat Bayer Milliardenrücklagen gebildet, wie aus dem Fünf-Punkte-Plan des Unternehmens hervorgeht, mit dem künftigen Rechtsrisiken zu Roundup begegnet werden soll. Für die derzeit verbleibenden rund 31.000 Klagen will sich Bayer demnach auch „nur sehr selektiv auf Vergleiche einlassen“, bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt.