2023: Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen steigt – Baugewerbe mit den meisten Insolvenzanträgen

Brennendes Geld
Brennendes Geld

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2023 um 13,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie bereits im Februar 2023 um 10,8 Prozent gegenüber Januar 2023 zugenommen hatte. Bei den Ergebnissen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen.

Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

20,2 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahresmonat

Im Januar 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.271 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,2 Prozent mehr als im Januar 2022. Im Dezember 2022 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits um 19,7 Prozent gegenüber Dezember 2021 gestiegen.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Im Januar 2022 hatten die Forderungen bei über 1,4 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2023 im Baugewerbe mit 246 Fällen (Januar 2022: 206; +19,4 Prozent). Danach folgte der Handel mit 204 Verfahren (Januar 2022: 160; +27,5 Prozent).

1,9 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2023 als im Vorjahrjahresmonat

Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen ist im Januar 2023 um 1,9 Prozent gegenüber Januar 2022 gestiegen. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das Restschuldbefreiungsverfahren nach drei Jahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren ermöglicht es den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren zu schaffen. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

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