Das Land NRW will dafür sorgen, dass eine bundesweite gesetzliche Regelung für ein Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit geschaffen wird. „Der Bund muss hier Rechtssicherheit schaffen“, sagte NRW-Familien- und Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „In einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft sollte es selbstverständlich sein, dass Kinder und Mütter Teil des öffentlichen Lebens sind und Mütter ihre Kinder dort ganz selbstverständlich auch stillen können, ohne Diskriminierung zu erfahren“, erklärte Paul.
Deshalb habe das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag bei der Konferenz der Gleichstellungsminister eingebracht, die am Donnerstag und Freitag stattfinden soll. Obwohl das Stillen in Deutschland grundsätzlich anerkannt sei, machten viele Frauen negative Erfahrungen mit dem Stillen in der Öffentlichkeit, führte Paul aus. „Das reicht von übergriffigen Bemerkungen bis hin zu Ortsverweisen aus Cafés oder Geschäften.“
Die Rechtslage sei dabei oft unklar oder ermögliche im Einzelfall sogar einen Ausschluss der stillenden Mutter. „Hier appellieren wir an den Bund, die Rechtslage zu prüfen mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, um das Stillen im öffentlich zugänglichen Raum besser zu unterstützen und gegen ablehnende Maßnahmen zu schützen“, so Paul. „Entscheidend ist, dass wir uns als Gesellschaft dazu bekennen, dass Mütter und auch Kinder das Recht auf Stillen im öffentlichen Raum haben.“
Deutlichen Zuspruch gab es dafür vom nordrhein-westfälischen Landesverband der Hebammen. Man stehe voll und ganz hinter dem Vorstoß des Landes NRW und sei glücklich über den Schritt. Zugleich sei es peinlich, dass man ihn gehen müsse, sagte die Vorsitzende Barbara Blomeier der „Rheinischen Post“.
„Es ist ein Armutszeugnis, dass es überhaupt nötig ist, das über ein Gesetz hinzubekommen. Wir sollten uns was schämen“, sagte Blomeier. „Dass Leute unangenehm berührt sind, wenn sie stillende Frauen sehen, oder dass Mütter sich dafür auf eine Toilette zurückziehen müssen – das geht überhaupt nicht.“
Einen im Kern gleichen Antrag hat das Land NRW bereits Ende Mai zur Konferenz der Familienminister vorgelegt. Diesem stimmten alle 16 Bundesländer zu. Zur Gleichstellungsministerkonferenz treten nun die Länder Niedersachsen und Thüringen neben NRW als Mit-Antragsteller auf.