Im Antrag auf Kindergrundsicherung sollen nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Anträge auf verschiedene andere Leistungen bereits inbegriffen sein. „Bisher mussten zum Beispiel Kindergeld oder Kinderzuschlag getrennt in der Familienkasse beantragt werden, weil man die steuerrechtlichen Daten aus dem einen Antrag für Kindergeld nicht mit den sozialrechtlichen Daten des Kinderzuschlags zusammenführen und nutzen durfte“, sagte der Chef der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, zu „Business Insider“.
„Eltern mussten gleich mehrmals zur Familienkasse oder anderen Institutionen und mehrfach Anträge ausfüllen. Mit der Kindergrundsicherung wird es nur noch einen geben“, so Bunk. „Zudem soll er zusätzlich den Regelsatz im Bürgergeld sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Wohnkostenpauschale bündeln. Das heißt: Menschen können jetzt alle Leistungen auf einmal beantragen und wir unterstützen jeden Weg des Zugangs mit Beratung.“
Die Familienkasse soll nach bisherigen Plänen die geplante Kindergrundsicherung umsetzen. Laut Bunk seien dazu 405 lokale Anlaufstellen geplant, so genannte Familiencenter. Mit ihnen soll der bisherige Gang zu unterschiedlichen Ämtern für verschiedene Leistungen obsolet werden.
Familien sollen so bürokratiefrei an Leistungen kommen. „Wir wollen die Eltern per Push-Nachricht über die Kindergrundsicherung informieren. Dafür werden wir unser Internetportal künftig so aufstellen, dass es auf Basis des Kindergrundsicherungschecks zwölfmonatige Bewilligungspakete aller Leistungen ausrechnen kann und als Push-Nachricht zuschickt“, sagte Bunk.
„Auch über den Garantie-Betrag, dem bisherigen Kindergeld, wollen wir über Push-Nachrichten informieren, wenn es rechtlich erlaubt wird. Und man kann in jeder Phase des Lebens regelmäßig weitere Push-Nachrichten schicken, welche Leistungen es jetzt wieder geben kann.“ Der Familienkassen-Chef rechnet mit Verwaltungsausgaben für die Umsetzung der Kindergrundsicherung von 500 Millionen Euro für das Startjahr der Kindergrundsicherung 2025.