Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) verlängert zusammen mit den Ländern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Das geht aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor, über die das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. Die Schlussrechnungen erstellen prüfende Dritte, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, für Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben.
Anhand dessen werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet. „Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne). Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober eingereicht werden.
Bislang war der 31. August das Stichdatum. Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind die Soforthilfen. Deren Abwicklung liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Laut „Handelsblatt“ haben sich bisher 3,029 Milliarden Euro Rückzahlungen der Soforthilfe an den Bundeshaushalt ergeben.
Erwartet werden schätzungsweise Rückflüsse von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro an den Staat.