Die Bundesregierung will den ankündigten Nachtragshaushalt für 2023 bis Montagnachmittag auf den Weg bringen. Das Umlaufverfahren für den Kabinettsbeschluss laufe und werde bis zum Nachmittag abgeschlossen sein, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montagmittag in Berlin. „Ich gehe fest davon aus, dass wir im Anschluss daran einen Kabinettsbeschluss über den Nachtragshaushalt 2023 haben werden, der dann ins parlamentarische Verfahren gehen kann.“
Mit Blick auf die Begründung für die Feststellung einer Notlage, die für die Aussetzung der Schuldenbremse notwendig ist, ergänzte der Regierungssprecher, dass das gleiche gelte, was im Jahr 2022 zu der Notlage geführt habe: „Der sogenannte Doppelwumms wurde im Herbst 2022 mit Blick auf die massiv wachsenden gestiegenen Energiepreise begründet, die infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine ja auf den Weltmärkten massiv gestiegen sind.“
Ob noch weitere Aspekte zusätzlich zu den hohen Energiepreisen berücksichtigt werden, sei Inhalt des Umlaufverfahrens.