Habeck: Ab 20. April wieder Anträge für EH40-Neubauförderung möglich

Effizientes Gebäude
Effizientes Gebäude

Nach dem abrupten Förderstopp im Januar sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch in diesem Monat wieder Anträge für eine Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 möglich. Ab dem 20. April können wieder neue Anträge bei der Förderbank KfW gestellt werden, wie das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) am Dienstag ankündigte. Nicht mehr gefördert wird der Einbau von Gasheizungen.

„Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann“, erklärte Habeck. „Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt“, fügte er hinzu. „Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird.“

Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, „haben wir die Fördersätze reduziert“, erläuterte Habeck weiter. „Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen.“ Dies sei „politisch allemal angezeigt“.

Befristet ist die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dieser Form nach Ministeriumsangaben bis zum 31. Dezember. Für den ersten Schritt – den Neustart der Förderung ab 20. April – steht demnach die eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wenn dieses Budget für dieses Jahr ausgeschöpft ist, was nach Angaben des Ministeriums „sehr schnell“ der Fall sein kann, soll das EH40-Programm bis Jahresende mit „anspruchsvolleren Konditionen“ fortgesetzt werden. Eine Neubauförderung soll dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich sein.

Als dritter und finaler Schritt ist dann laut Habecks Ministerium ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm soll demnach das QNG-Siegel weiterentwickeln und „insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen“. Die genaue Justierung des Programms werde noch erarbeitet.

Der Förderstopp hatte zu Jahresbeginn hohe Wellen geschlagen. Das Wirtschaftsministerium hatte am 24. Januar mitgeteilt, dass die Energieeffizienz-Förderung der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt werde. Betroffen davon waren neben der Neubauförderung nach dem Effizienzstandard EH55 auch die Förderprogramme für den höheren EH40-Standard und energetische Sanierungen von Gebäuden, was zu deutlicher Kritik aus der Baubranche und von Verbraucherschützern führte.

Grund für den Förderstopp war laut Habeck, dass die Mittel für die Fortsetzung der Programme bereits ausgeschöpft waren. Zugleich stellte er bereits im Januar eine rasche Neuordnung der Förderung in Aussicht.

Nach dem Förderstopp begann die KfW in einem ersten Schritt Anfang Februar damit, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die vor dem 24. Januar eingegangen waren. Drei Wochen später startete auch die Sanierungsförderung wieder. Für den Neustart der Förderung bei Neubauten war der Zeitplan zunächst aber noch unklar gewesen.

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