Gesetze des Bundes sollen künftig auf elektronischem Wege offiziell verkündet werden. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben veröffentlichte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch. „Wir machen den Rechtsstaat digitaler“, erklärte Buschmann. „Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt.“
Der Referentenentwurf von Buschmann sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet erfolgen soll. „Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen“, betonte Buschmann. „Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden.“
Während in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern sowie auf Ebene der Europäischen Union Gesetze und Verordnungen elektronisch verkündet werden, erfolgt dies auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Buschmanns Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt betriebenen Internetplattform vor.
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf am Mittwoch an Länder und Verbände verschickt und seiner Homepage veröffentlicht.