Ermittlungen um von Polizei erschossenen Asylbewerber in Niedersachsen eingestellt

Justiz (über cozmo news)
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Rund sieben Monaten nach tödlichen Schüssen auf einen Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Harsefeld sind die Ermittlungen gegen drei Polizisten eingestellt worden. Rechtlich waren alle auf den mit einem Messer bewaffneten 20-Jährigen abgegebenen Schüsse als Notwehr beziehungsweise als Nothilfe gerechtfertigt, wie die Staatsanwaltschaft Stade am Mittwoch mitteilte. Angesichts der „Gefährlichkeit der Lage“ und der räumlichen Enge hätten die Polizisten keine andere Wahl gehabt, um den Angriff abzuwehren.

Die Polizisten waren am Abend des 3. Oktobers vergangenen Jahres zu der Asylbewerberunterkunft gerufen worden, weil sich Bewohner von dem 20-jährigen Sudanesen bedroht fühlten. Bereits früher am Tag habe es seinetwegen einen Einsatz gegeben. Als die Polizei eintraf, sei der stark alkoholisierte Mann „brüllend und mit erhobenem Messer“ auf die Beamten zugerannt.

Daraufhin schossen drei Polizisten laut Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Mal auf den Angreifer, der elfmal getroffen wurde und noch vor Ort starb. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingelegt werden.

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