Bundesnetzagentur startet Datenabfrage bei Gasnetzbetreibern wegen Notfallplans

Erdgasspeicher
Erdgasspeicher

Zur Vorbereitung auf eine mögliche Mangellage bei der Gasversorgung hat die Bundesnetzagentur am Donnerstag eine Datenabfrage bei den deutschen Gasnetzbetreibern gestartet. Eine Woche lang will die Behörde nun Daten sammeln mit dem „Ziel der Erfassung und der Identifizierung geschützter und nicht geschützter Letztverbraucher“, wie aus der dazu geltenden Verfügung hervorgeht. Demnach geht es darum, Gasverbraucher mit einem besonders hohen Verbrauch zu identifizieren.

Ab Anfang Mai sollen dann diese betroffenen Unternehmen zu ihrem Verbrauch befragt werden, wie die Behörde ausführte. „Wir bereiten uns intensiv auf eine Lage vor, in der die Bundesnetzagentur Lieferreduzierungen von großen Gasverbrauchern verfügen muss“, erklärte Behördenchef Klaus Müller am Donnerstag. Gleichzeitig tue die Netzagentur „alles, damit diese Situation nicht eintritt“.

Die Bundesnetzagentur benötigt die Daten vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, da sie im Zweifel über die Verteilung des knappen Gasangebots entscheiden muss. Das könnte dann passieren, wenn kein russisches Gas mehr fließt, sei es wegen eines Boykotts durch die Bundesrepublik oder eines Stopps der Lieferungen durch Russland. Für diesen Fall benötigt die Behörde aktuelle Angaben zum Verbrauch, um „die Folgen von Maßnahmen für die betroffenen Letztverbraucher und für die Gesellschaft bestmöglich einschätzen zu können“.

Die Bundesregierung hatte Ende März die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Regierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet. Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundesländer tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung.

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Donnerstag auch ihren täglichen Lagebericht – demnach ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit „stabil“. Die Gasnetzbetreiber meldeten keine besonderen Vorkommnisse und es seien keine Beeinträchtigungen der Gaslieferungen nach Deutschland zu verzeichnen.

Im Fall einer Gaszuteilung durch die Netzagentur sind private Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt. Nach europäischen Regelungen müssen Privathaushalte genauso wie Krankenhäuser oder Pflegeheime zuerst beliefert werden.

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