Boris Becker wegen Insolvenzverschleppung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Justiz (über cozmo news)
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Der frühere Tennisstar Boris Becker ist von einem Londoner Gericht wegen Insolvenzverschleppung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Strafmaß verkündete am Freitag eine Richterin am Southwark Crown Court in der britischen Hauptstadt. Die Hälfte der Strafe wird demnach zur Bewährung ausgesetzt. Becker kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen, musste aber nach britischem Recht seine Haftstrafe sofort antreten.

Richterin Deborah Taylor warf Becker vor, keine Reue gezeigt und seine Schuld nicht anerkannt zu haben. Seine frühere Verurteilung in Deutschland wegen Steuervergehen sei darüber hinaus ein „erheblicher erschwerender Faktor“. Sie warnte, dass er den auf Bewährung ausgesetzten Rest der Strafe verbüßen müsse, sollte er gegen die Auflagen verstoßen.

Becker kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen: Dabei kann er entscheiden, ob er Berufung gegen seine Verurteilung oder die Länge seiner Strafe oder beides einlegen will. Während des möglichen Berufungsverfahrens muss er aber in Haft bleiben.

Becker zeigte bei der Verkündung des Strafmaßes keine Emotionen – auch nicht als er anschließend sofort in die Haft gebracht wurde. Zu der Anhörung war er in Begleitung seiner Lebensgefährtin Lilian de Carvalho Monteiro gekommen, und auch sein Sohn Noah nahm an der Strafmaßverkündung teil. Der einstige Tennisstar trug dabei eine lila und grün gestreifte Krawatte in den Wimbledon-Farben.

In dem Prozess war Becker vor drei Wochen von den Geschworenen in vier von 24 Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Die Geschworenen gelangten unter anderem zu dem Schluss, dass Becker in seinem Insolvenzverfahren seinen Offenlegungspflichten nicht vollständig nachgekommen sei. Dabei ging es um einen Besitz in Deutschland, Anteile an einer Technologie-Firma und einen Bankkredit in Höhe von 825.000 Euro.

Außerdem hatte Becker nach Auffassung der Geschworenen große Summen von einem Geschäftskonto unter anderem auf Konten seiner Ex-Frauen Barbara und Lilly Becker überwiesen.

Die Geschworenen sprachen Becker entsprechend schuldig in einem Anklagepunkt wegen Entfernung von Eigentum, in zwei Punkten wegen Nicht-Offenlegung von Besitztümern und in einem Anklagepunkt wegen Verschleierung von Schulden. In den 20 übrigen Anklagepunkten wurde der dreifache Wimbledon-Sieger freigesprochen. Der 54-Jährige hatte in dem Prozess alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Im Juni 2017 hatte ein Londoner Konkursgericht den einstigen Tennis-Star wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Auf bis zu 50 Millionen Pfund (59 Millionen Euro) wurden Beckers Außenstände damals geschätzt.

Becker und sein Anwalt zeichneten in dem Prozess das Bild eines Mannes, der den Überblick über seinen Besitz und seine Ausgaben verloren hatte. Der 54-Jährige berichtete, wie sehr ihn seine Zahlungsunfähigkeit und deren Folgen getroffen hatten. Er sei „schockiert“ und „beschämt“ über seine Bankrotterklärung gewesen.

Die Darstellung der Verteidigung wies die Anklage zurück. Staatsanwältin Rebecca Chalkley warf Becker vor, ein Geschäftskonto als „Sparschwein“ für alltägliche Ausgaben oder das Schulgeld seiner Kinder benutzt zu haben. Nach ihrer Auffassung verschleppte Becker bewusst seine Insolvenz und verheimlichte Besitztümer.

Becker, der in seiner Sportlerkarriere sechs Grand-Slam-Turniere gewann, hatte bereits wiederholt juristische Schwierigkeiten wegen Geldangelegenheiten. 2002 hatte ein Gericht in München Becker wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt.

Die spanische Justiz nahm Becker wegen Schulden im Zusammenhang mit seiner Villa auf Mallorca ins Visier sowie auch die Schweizer Justiz, weil er den Pfarrer nicht bezahlt haben soll, der ihn 2009 traute.

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