Die Renten steigen – doch der Inflation trotzt die Anhebung nicht

Logo der Deutschen Rentenversicherung - Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund/Armin Okula
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Die Renten steigen im Juli – aber sie steigen nicht stark genug, um das derzeitige Plus bei den Verbraucherpausen auszugleichen. Grund dafür ist auch eine gesetzliche Regelung, auf die sich die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hat. Am Freitag beriet der Bundestag erstmals über das neue Gesetz.

Wie hoch fällt die Rentenerhöhung in diesem Jahr aus?

In Westdeutschland steigen die Renten zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Warum gibt es keinen größeren Anstieg?

Kritiker monieren, dass die Rentenerhöhung nicht annähernd die galoppierende Inflation ausgleicht. In der Tat hätte das Plus wegen der 2021 deutlich gestiegenen Löhne eigentlich höher ausfallen müssen. Allerdings greift in diesem Jahr wieder der sogenannte Nachholfaktor: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Rente auch dann stabil bleibt, wenn es eigentlich wie 2021 rein rechnerisch eine Absenkung hätte geben müssen.

Die vermiedene Rentenkürzung aus dem vergangenen Jahr wird nun vollständig nachgeholt. Dieser Nachholfaktor war von der großen Koalition im Jahr 2018 ausgesetzt worden. Die „Ampel“ hat sich aber darauf verständigt, ihn wieder einzuführen. Das ist der Hauptgrund für das jetzt beratene Gesetz. Wäre es alleine um die Rentenerhöhung gegangen, hätte eine Verordnung von Bundesregierung und Bundesrat ausgereicht.

Was ändert sich für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten?

Die drei Millionen Beziehende von Erwerbsminderungsrenten sollen ab 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld bekommen. Bei der Erwerbsminderungsrente gab es bereits in der Vergangenheit Verbesserungen, die aber nur für Neurentner galten. Wer vor Beginn der jeweiligen Leistungsverbesserung bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatte, ging leer aus.

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft. Einbezogen werden laufende Erwerbsminderungsrenten sowie laufende Altersrenten, bei denen unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.

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