Die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist seit der Einführung im Januar 2015 stärker gestiegen als die der Tariflöhne. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach war die Kaufkraft des Mindestlohns im September 2023 11,6 Prozent höher als bei der Einführung im Januar 2015, die Tariflöhne haben seitdem 3,8 Prozent an realem Wert verloren.
Bis Januar 2022 waren die Tariflöhne noch stärker angestiegen als der Mindestlohn: Real stiegen die Tariflöhne seit der Einführung des Mindestlohns bis Januar 2022 um 3,7 Prozent, der Mindestlohn um 2,2 Prozent. Seitdem hat sich das Blatt gewendet – der Mindestlohn stieg zwischen Januar 2022 und September 2023 real um 9,3 Prozentpunkte, die Tariflöhne sanken hingegen real um 7,6 Prozentpunkte. „Das ist insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition zurückzuführen“, sagte Mario Bossler, Leiter der IAB-Arbeitsgruppe „Mindestlohn“.
IAB-Forscher Martin Popp fügte hinzu, dass die Mindestlohnerhöhungen den inflationsbedingten Kaufkraftverlust „mehr als ausgleichen“ konnten. Dies gelte auch, wenn man berücksichtige, dass Geringverdiener von der Inflation stärker betroffen seien als Besserverdiener.