Dass das Bundesamt für Justiz über Jahre hinweg keine vollständigen Zahlen zu Strafverfahren wegen rassistisch motivierter Straftaten veröffentlicht hat, ist kein Verwaltungsdetail. Es ist ein politisches Versagen. Die Daten für 2022 bis 2024 fehlten – obwohl sie existieren, obwohl die Länder sie melden und obwohl es seit 2016 einen klaren Beschluss gibt, Hasskriminalität besser zu erfassen. Der Kontext ist eindeutig: NSU-Aufarbeitung. Das Ziel ebenso: Schutz von Minderheiten durch Sichtbarkeit von Gewalt.
Verzögerung ohne Erklärung – trotz liefernder Länder
Erst auf Nachfrage des Norddeutscher Rundfunk (NDR) wurden Zahlen für 2021 nachgereicht. Für die Folgejahre musste der NDR selbst bei allen 16 Ländern abfragen und auswerten. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Zahl der Verfahren wegen rassistisch motivierter Taten steigt deutlich. Gleichzeitig wird ein Großteil der Verfahren eingestellt. Wer diese Entwicklung nicht veröffentlicht, verzerrt die Realität.
Die Begründung des Bundesamts – „offene Fragen“ bei der Zusammenstellung – bleibt nebulös. Welche Fragen? Keine Antwort. Die Mehrheit der Länder widerspricht ohnehin: Daten seien regelmäßig übermittelt worden. Das Problem liegt damit nicht bei den Ländern, sondern im Bund.
Kontrolle verliert Wirkung, wenn Zahlen fehlen
Fachliche Kritik ist klar. Der Soziologe Arne Dreißigacker vom „Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen“ nennt die Verzögerungen „absolut unverständlich“ – gerade mit Blick auf die Beschlüsse der Justizminister von 2016. Auch Dr. Cihan Sinanoglu vom „Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung“ fordert die Veröffentlichung: Ohne Daten keine gesellschaftliche Auseinandersetzung.
Das ist der Kern: Statistiken sind Macht. Sie bestimmen, was als Problem gilt – und was ignoriert wird. Wer sie zurückhält, schwächt Prävention, Aufklärung und Vertrauen.
Verantwortung endet nicht bei der Datenqualität
Das Bundesjustizministerium verweist auf Probleme der Datenqualität und zeitaufwändige Abstimmungen mit den Ländern. Das mag mühsam sein. Es rechtfertigt aber keine jahrelange Intransparenz. Qualitätssicherung ist Aufgabe der Verwaltung – nicht Ausrede für Schweigen.
Wenn Statistiken zu Hasskriminalität fehlen, fehlt öffentliche Rechenschaft. Dann bleibt der Eindruck: Steigende rassistische Gewalt wird verwaltet statt benannt.
Fazit: Ohne Zahlen kein Schutz
Rassistische Straftaten verschwinden nicht, weil man sie nicht veröffentlicht. Sie werden nur unsichtbar. Und Unsichtbarkeit schützt Täter, nicht Betroffene. Wer es ernst meint mit dem Schutz von Minderheiten, muss liefern: vollständig, regelmäßig, verständlich. Transparenz ist keine Option. Sie ist Voraussetzung.

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