Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für das von der Ampel-Koalition geplante gesetzliche Modell für Lebensgemeinschaften geworben. „Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Ein solches Modell kann zum Beispiel eine Lösung sein für Menschen, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag noch ohne Hilfe schaffen.“
Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt. „Hier wollen wir Abhilfe schaffen“, sagte Buschmann. „Eine solche Wahlverwandtschaft wollen wir auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen.“
Mit einer solchen „Verantwortungsgemeinschaft“ für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbindet, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, betonte der Justizminister. Als weiteres Beispiel für eine Verantwortungsgemeinschaft nannte Buschmann zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, die Kinder abwechselnd betreuen und sich im Alltag helfen wollten.
Die Koalition hat im Familienrecht insgesamt viel vor: Neben der „Verantwortungsgemeinschaft“ will die neue Regierung die Möglichkeiten einer partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern. Außerdem soll das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausgeweitet und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickelt werden. Im Rahmen der sozialen Elternschaft wird Verantwortung für die Erziehung von Kindern ohne rechtliche Anerkennung oder Abstammung übernommen.
Liberalisieren wollen die neuen Koalitionäre zudem das Namensrecht, etwa durch Einführung echter Doppelnamen. Unverheiratete Väter sollen in Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung ein gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl muss dabei besonders berücksichtigt werden.