Die Bundesregierung hat die gerichtlich angeordnete Auflösung der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial International als „mehr als unverständlich“ kritisiert. Die Anordnung des Gerichts „widerspricht internationalen Verpflichtungen zum Schutz grundlegender Bürgerrechte, die auch Russland eingegangen ist“, erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes am Dienstag. „Die Entscheidung bereitet uns nicht zuletzt große Sorge auch deshalb, weil sie den Opfern von Unterdrückung und Repression die Stimme entzieht.“
Memorial leiste als Teil eines internationalen Netzwerks „einen unverzichtbaren Beitrag zur Erforschung, Dokumentation und Verhütung von schweren Menschenrechtsverletzungen und ist damit auch Ausdruck unseres gemeinsamen europäischen Selbstverständnisses, Verstöße gegen Menschenrechte klar zu benennen und aufzuarbeiten“, erklärte die Sprecherin.
Das Oberste Gericht Russlands hatte am Dienstag die Auflösung der prominentesten Menschenrechtsorganisation des Landes verfügt. Die zuständige Richterin Alla Nasarowa begründete das Verbot von Memorial mit angeblichen Verstößen der Organisation gegen das sogenannte Ausländische-Agenten-Gesetz.
Memorial setzt sich seit mehr als 30 Jahren für die Aufarbeitung der stalinistischen Verbrechen in der Sowjetunion und für die Wahrung der Menschenrechte im heutigen Russland ein.