Jeder dritte Beschäftigte in Deutschland muss damit rechnen, nach 45 Berufsjahren in Vollzeit eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat zu bekommen. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet dies netto etwa 1160 Euro an Altersbezügen, wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Linken-Anfrage hervorgeht, aus denen am Wochenende die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitierten. Der Sozialverband VdK forderte ein Rentenniveau von deutlich über 50 Prozent.
Beschäftigte müssten beim derzeitigen Rentenniveau mindestens 2800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1300 brutto zu kommen, heißt es laut dem Zeitungsbericht in der Antwort des Ministeriums. Wer im Alter auf 1500 Euro Rente kommen wolle, müsse nach derzeitigem Stand monatlich mindestens 3200 Euro brutto in Vollzeit verdienen. Um 2500 Euro brutto von der Rentenversicherung zu erhalten, sei aktuell ein Monatslohn von 5350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich.
Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte den Funke-Zeitungen, es sei „inakzeptabel“, dass einem Drittel der Beschäftigten nach 45 Jahren Vollzeitarbeit eine schmale Rente drohe. Im Osten sei sogar jeder zweite betroffen. Die Zahlen der Bundesregierung zeigten, „dass viele Arbeitnehmer nicht nur zu wenig verdienen, sondern auch zu wenig Rente für ihre Lebensleistung erhalten“.
„Wenn so viele Menschen im Alter nach langer Vollzeitberufstätigkeit Renten bekommen, die kaum höher als die Sozialhilfe sind, fragen sie sich, warum sie überhaupt einzahlen sollen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe). Sie forderte eine Erhöhung des Mindestrentenniveaus auf „deutlich über 50 Prozent“ sowie einen höheren Mindestlohn: „Für eine Rente oberhalb der Sozialhilfe müsste der Mindestlohn mindestens bei 13 Euro liegen.“
Das Rentenniveau lag laut dem Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent. Die Zahl zeigt das Verhältnis zwischen der Höhe der zu erwartenden Rente nach 45 Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers.
Das Bundesarbeitsministerium verwies laut den Funke-Zeitungen in seiner Antwort darauf, dass die Auswertung der Zahlen keine direkten Aussagen zur Verdiensthöhe im Lauf eines gesamten Arbeitslebens zulasse. Hintergrund sei, dass es in Zukunft zu Lohnerhöhungen kommen könne, die für die aktuelle Erhebung aber nicht berücksichtigt werden konnten.
Ferner betonte die Regierung, aus erworbenen Rentenansprüchen könnten „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Lebensstandard im Alter gezogen werden“, da etwa weitere Alterseinkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssten.
Ähnlich äußerte sich die Deutsche Rentenversicherung Bund. „Die Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung besitzt nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich der generellen Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern“, erklärte die Behörde am Samstag.
„Rentnerinnen und Rentner haben in zahlreichen Fällen Alterseinkünfte aus weiteren Quellen, beispielsweise Betriebsrenten, Einkünfte eines Partners oder daraus abgeleiteten Ansprüchen auf Hinterbliebenenleistungen“, erläuterte die Rentenversicherung.