Gewerkschaft NGG fordert nach Bund-Länder-Beschluss Mindestkurzarbeitergeld

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat die von Bund und Ländern verschärften Regeln für die Gastronomie begrüßt und fordert nun ein Mindestkurzarbeitergeld für die Beschäftigten von 1200 Euro im Monat. „Es ist gut, dass es eine einheitliche Regelung gibt. Die 2G-plus-Regelung bringt zugleich mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte“, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler am Freitag den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die betroffenen Unternehmen, „aber insbesondere auch die betroffenen Beschäftigten“, müssten kräftig vom Staat unterstützt werden. Das Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 Prozent ab dem siebten Monat müssten auch über Ende März hinaus fortgeführt werden. Da dies für viele Beschäftigte im Gastgewerbe wegen der niedrigen Einkommen nicht ausreiche, sei das Mindestkurzarbeitergeld nötig, sagte Zeitler den Funke-Zeitungen. „Das heißt mindestens 1200 Euro pro Monat.“

Bund und Länder hatten zuvor wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. Der Zutritt zu Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen ist demnächst nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich, die negativ getestet sind oder bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte, dass die 2G-Regeln für viele Einzelhändler weiter Bestand haben sollen. „Bund und Länder konnten sich nicht zu einer bundesweiten Aufhebung von 2G beim Einkaufen durchringen. Das ist ein schwerer Schlag für die davon betroffenen Handelsunternehmen, die nach einem durch 2G völlig verkorksten Weihnachtsgeschäft endlich auf Besserung hoffen“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Der Verband forderte „deutliche Anpassungen“ der Corona-Hilfen. Die neu aufgelegte Überbrückungshilfe IV gehe „noch viel zu oft“ an der Lebensrealität vieler Händler vorbei. Hauptproblem sei eine zu hohe Zugangshürde für die Beantragung der Hilfen: Gelder können nur beantragt werden, wenn mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang monatlich nachgewiesen werden. „Viele Handelsunternehmen aber kommen nach Einschätzung des Handelsverbandes schon bei weit geringeren Einbußen in existenzielle Schwierigkeiten“, erklärte Genth.

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