Steuerberater zweifeln an fristgerechter Umsetzung der Reform der Grundsteuer

Symbolbild: Haus mit Grundstück
Symbolbild: Haus mit Grundstück

Steuerberater haben sich skeptisch zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer innerhalb der gesetzten Fristen geäußert. Es sei ihnen „schleierhaft“, wie binnen weniger Monate 36 Millionen wirtschaftliche Immobilieneinheiten „neu bewertet werden und die Feststellungserklärungen eingereicht werden sollen“, sagte Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, der „Welt am Sonntag“. Er forderte eine Fristverlängerung.

Die Grundsteuer muss einmal jährlich von Besitzern von Grundbesitz und Gebäuden bezahlt werden – diese dürfen die Abgaben auf die Mieter umlegen. Für die Kommunen ist die Steuer mit über 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle. Weil die Werte, nach denen die Steuer berechnet wurde, allerdings veraltet waren, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung angeordnet. Bis Ende 2024 muss die Reform umgesetzt sein, die neue Regelung gilt dann endgültig ab Januar 2025.

Eigentümer sollen nun zwischen Juli und Oktober dieses Jahres für ihre Liegenschaften eine Steuererklärung an die Landesfinanzämter schicken. Dafür benötigen sie Daten wie den Bodenrichtwert, die Baualtersklasse oder die Nutzungsart der Immobilie zum Stichtag 1. Januar 2022. „Wir halten das für nicht umsetzbar“, sagte Schwab der Zeitung.

Der Beschaffungsaufwand der Daten sei nicht zu unterschätzen. „Die wenigsten Mandanten haben ihre Unterlagen aktualisiert vorliegen.“ Die Berater rechnen demnach mit einem hohen Anfrage-Aufkommen, das kaum zu bewältigen sei. Die Kapazitäten der Berater seien derzeit vor allem wegen der entstandenen Zusatzaufgaben durch die Corona-Hilfsprogramme „am absoluten Limit“.

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