Nach Überzeugung von Vertretern der Ampel-Koalition werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie bald zusätzliche Maßnahmen notwendig sein. Die steigenden Zahlen machten eine Reaktion noch vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen am 24. Januar erforderlich, sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen am Montag im Deutschlandfunk. Zuvor hatte bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere Maßnahmen ins Gespräch gebracht.
Die am Freitag vereinbarte 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie stelle einen Mindeststandard dar, sagte Dahmen. Wenn das nicht ausreiche, seien Schließungen weiterer Bereiche wie Fitnessstudios erforderlich. Bund und Länder hatten vereinbart, dass bei Restaurantbesuchen künftig bei zweimaliger Impfung zusätzlich ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss. Die Testpflicht entfällt für Geboosterte.
Der Grünen-Politiker bekräftigte seine Forderung, die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Berufsgruppen wie Feuerwehr, Polizei und Justizvollzug auszuweiten. Auch Kinder mit Risikofaktoren sollten über eine Impfpflicht in ihren Einrichtungen geschützt werden.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD, die Bund-Länder-Beschlüsse vom Freitag seien zwar „ein wichtiger Schritt nach vorne“. Das werde aber nicht reichen, um Omikron zu besiegen. „Daher werden weitere Maßnahmen noch notwendig werden zu gegebener Zeit.“ Die Fallzahlen würden weiter ansteigen. Vor allem gebe es Grund zur Annahme, dass Ungeimpfte mit Omikron schwerer erkranken könnten. „Eine Durchseuchung wäre viel zu riskant“, mahnte der SPD-Politiker.
Lauterbach rechnet zudem mit einer baldigen Umsetzung der ebenfalls von Bund und Ländern beschlossenen Verkürzung von Quarantäne und Isolationszeiten. Bundestag und Bundesrat sollten noch in dieser Woche eine Musterverordnung beschließen, die die Länder dann umsetzen müssten. Die Länder könnten auf der Grundlage der derzeit vorbereiteten Empfehlungen bereits jetzt reagieren.
Nach den Beschlüssen sollen künftig diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene.
Für alle Übrigen enden Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Nach einer Infektion oder als Kontaktperson ist das „Freitesten“ nach sieben Tagen möglich.