Zum Valentinstag am 14. Februar werden auch in diesem Jahr wohl Millionen Blumen verschenkt. Viele Blumengeschäfte bieten einen Abhol- oder Lieferservice an, bei Versandhändlern können Sträuße online bestellt werden. Was Verbraucher beim Kauf beachten sollten:
BLUMENGESCHÄFT, SUPERMARKT ODER ONLINESHOP?
Anders als im vergangenen Jahr haben Blumengeschäfte zum diesjährigen Valentinstag wieder regulär geöffnet. Nicht einmal ein 2G-Nachweis ist nötig, weil diese in aller Regel als Geschäfte des täglichen Bedarfs eingestuft werden. Viele Floristen bieten auch einen Lieferservice an. Auch Supermärkte und Tankstellen verkaufen Blumen.
Im Internet gibt es darüber hinaus mittlerweile etliche Onlineshops für Blumen. Alle Einkaufsvarianten haben ihre Vor- und Nachteile. So weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass es beim Blumenkauf im Internet kein Recht auf einen Umtausch gibt. Kunden können die verderblichen Pflanzen eben nicht einfach wieder zurückschicken.
Auch bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen sind die Kunden oft auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. In Läden wiederum müssen Käuferinnen und Käufer gerade bei kurzfristigen Käufen am Valentinstag selbst damit rechnen, dass die Auswahl wegen der Nachfrage begrenzt sein könnte. Vorbestellen wäre eine Lösung.
LIEFERN ONLINEANBIETER DIE BLUMEN ZUM WUNSCHTERMIN?
Verbraucherschützer raten dazu, bei Bestellungen darauf zu achten, ob der Anbieter Lieferungen zum Wunschtermin garantiert. Einige Händler greifen dabei auf örtliche Floristen zurück, andere versenden Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen. Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, können Kunden demnach den Kaufpreis zurückverlangen. Der Valentinstag fällt in diesem Jahr auf einen Montag, damit ist die Zustellung zumindest theoretisch kein Problem.
WAS TUN, WENN DER STRAUẞ NICHT AUSSIEHT WIE AUF DEM FOTO?
Fotos von Blumensträußen auf den Internetseiten der Versandhändler sind laut Verbraucherschützern in der Regel Beispielfotos. Häufig behalten sich die Händler vor allem bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit einzelner Blumen.
Eine echte Handhabe haben Kunden demnach nur, wenn sie bei der Bestellung genaue Vorgaben machten oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren. Dann muss niemand Tulpen akzeptieren, wenn eigentlich Rosen bestellt waren. In diesem Fall erhalten die Kunden ihr Geld zurück – oder die Rosen müssen nachgeliefert werden.
Bei Zusicherungen wie einer „Sieben-Tage-Frische-Garantie“ handelt es sich meist um Werbeaussagen ohne genauere Erläuterung. Frische ist laut Verbraucherschützern nur ein unbestimmter Begriff. Sie ermutigen aber dazu, die Garantie im Fall der Fälle einzufordern.
WIE AUF DIE UMWELT UND FAIRE BEDINGUNGEN FÜR ERZEUGER ACHTEN?
Ein Großteil der in Deutschland verkauften Schnittblumen stammt von Großfarmen in Afrika oder Südamerika, die heimische Produktion kann nur einen kleinen Teil der Nachfrage decken. Produktionsmethoden in diesen Ländern sind oft weder gut für die Umwelt noch für die Beschäftigten.
Es gibt jedoch auch Blumen aus fairem und kontrolliert ökologischem Anbau. Die Organisation Transfair etwa zertifiziert seit 2015 auch Schnittblumen mit dem Fairtradesiegel. In Deutschland stieg deren Absatz nach ihren Angaben in den vergangenen Jahren an. So wurden 2019 und 2020 schon jeweils mehr als 500 Millionen fair gehandelte Blumenstiele verkauft. Gemessen am Umsatz waren Schnittblumen das fünftwichtigste Fairtradeprodukt – nicht weit hinter Bananen.