Nach der Entscheidung Bayerns zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht in der Pflegebranche hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fehlende einheitliche Regelungen in Deutschland bemängelt. „Der Bund hat es bis heute versäumt, für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wesentliche bundeseinheitliche Regeln vorzulegen“, erklärte Wüst am Dienstag in Düsseldorf. In der Umsetzung stoße die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf „enorme Schwierigkeiten“.
„Das Beispiel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bund mit den Ländern frühzeitig den Austausch sucht“, erklärte Wüst. Ein Angebot dazu habe er gemacht. „Solange die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, werden wir einen möglichst praxisorientierten Weg suchen, sie umzusetzen.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag erklärt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte zunächst nicht umzusetzen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen.