Terrorverdächtiger Bundeswehrsoldat Franco A. abermals in Untersuchungshaft

Justiz (über cozmo news)
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Der wegen Terrorverdachts angeklagte Bundeswehrsoldat Franco A. ist seit Montag wieder in Untersuchungshaft. Bei einer Kontrolle A.s am Freitagabend in Offenbach seien Gegenstände gefunden worden, die als Beweismittel dienen könnten, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit. Der Haftbefehl gegen A. sei nach einer Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt worden.

A. soll sich als syrischer Flüchtling getarnt und einen Anschlag geplant haben, er steht deswegen seit Mai in Frankfurt vor Gericht. Im Jahr 2017 hatte A. bereits für sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob.

Nun gebe es weitere Erkenntnisse, erklärte das Gericht. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats habe Verdunkelungs- und Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Samstagabend in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Am Sonntagvormittag habe ein Spezialeinsatzkommando der Polizei A. festgenommen.

Die Anklage wirft Franco A. vor allem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus vor. Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen unter anderem Politiker gewesen sein.

Zudem soll sich der mutmaßliche Rechtsextremist als syrischer Flüchtling „David Benjamin“ aus Damaskus ausgegeben haben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Darüber hinaus soll er Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und illegal Gewehre besessen haben.

A.s Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Im Januar 2017 wurde er auf dem Flughafen Wien festgenommen, als er versucht haben soll, eine dort zuvor von ihm auf der Toilette versteckte Pistole hervorzuholen. Nach seiner Festnahme verzögerte sich der Beginn des Prozesses: Der Staatsschutzsenat in Frankfurt hielt sich zunächst für nicht zuständig und verwies den Fall nach Darmstadt an das Landgericht.

Aufgrund einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft eröffnete der Bundesgerichtshof schließlich das Verfahren vor dem OLG Frankfurt, wo es derzeit noch verhandelt wird. A. bestreitet bislang, einen Anschlag geplant zu haben.

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