Faktencheck: Anklagen wegen Verletzung des Nürnberger Codex am Internationalen Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) - Bild: OSeveno, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) - Bild: OSeveno, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Hunderte Facebook-User haben seit Ende Dezember eine Behauptung geteilt, wonach mehrere Menschen, darunter Microsoft-Mitgründer Bill Gates und der US-Immunologe Anthony Fauci, wegen der Verletzung des sogenannten Nürnberger Kodex durch Corona-Maßnahmen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) angeklagt worden seien. Ein Blog veröffentlichte allerdings nur eine Eingangsbestätigung der Beschwerde, die kein Ermittlungsverfahren belegt. Gegenüber AFP erklärte der in der niederländischen Hauptstadt Den Haag ansässige IStGH außerdem, dass er im Allgemeinen nicht für Klagen zu Covid-19-Maßnahmen zuständig sei.

Hunderte Facebook-User haben die Behauptung seit Ende Dezember 2021 geteilt (hierhierhier). Auf Telegram erreichte die Behauptung mehr als 85.000 Tausend User. Auch auf Polnisch verbreiteten User die Behauptung von der vermeintlichen Ermittlung, die AFP bereits überprüfte.

Die irreführende Behauptung

In verschiedenen Versionen behaupten User in sozialen Netzwerken, dass Bill Gates, die Rockefeller Foundation, Weltwirtschaftsforums-Präsident Klaus Schwab und US-Immunology Anthony Fauci wegen der Verletzung des Nürnberger Kodex angeklagt seien. Eine Userin führte als Beweis zwei Blogartikel und eine „46-seitige Anklageschrift beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag“ an, die von „einer mutigen Anwältin und sieben weitere Antragstellenden“ verfasst worden sei.

Screenshot der irreführenden Behauptung auf Facebook: 15.02.2021

Wer ist die genannte Klägerin Hannah Rose?

In den Facebook-Postings ist vor allem ein Artikel des Blogs „Tagesformat“ verlinkt. Darin heißt es, dass die 46-seitige „Anklageschrift“ gegen mehrere prominente Menschen am 6. Dezember 2021 von Hannah Rose eingereicht worden sei. Sie wird als Menschenrechtsanwältin bezeichnet.

AFP hat nach ihrem Namen gesucht und ihre Seite hannahroselaw.co.uk mit Spendenaufrufen sowie ihr Facebook-Profil gefunden. Informationen über Ausbildung oder Beruf sind nicht aufgeführt. In einem Video, das am 7. Dezember 2021 in sozialen Netzwerken kursierte, spricht sie über die rechtlichen Schritte am IStGH.

In der Eingangsbestätigung des IStGH in dem „Tagesformat“-Text ist eine E-Mail-Adresse zu finden, die den Namen Hannah Rose beinhaltet. AFP hat unter dieser Adresse Hannah Rose angeschrieben und nach ihrer Expertise gefragt. Am 27. Januar 2022 antwortete Rose, sie habe einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität von Gloucestershire in England gemacht und sei aktuell Master-Studentin des Studiengangs „Internationales Strafrecht, Ethik und Politik“ an der Universität von Birmingham, ebenfalls in England. Sie erklärte weiter, dass sie die vergangenen zehn Jahre als „Paralegal„, also Rechtsanwaltsgehilfin, gearbeitet habe. Sie hat mit dieser Qualifikation zwar eine Ausbildung in juristischen Fragen, aber nicht die volle Kompetenz einer Anwältin.

Was steht in der „Anklageschrift“?

Die von „Tagesformat“ als „Angeklagte“ Bezeichneten werden in der angeblichen Anklageschrift von Rose beschuldigt, mit Corona-Maßnahmen gegen den Nürnberger Kodex verstoßen zu haben. Der Nürnberger Kodex definiert Verhaltensrichtlinien für medizinische Experimente an Menschen. Außerdem werden die“Angeklagten“ beschuldigt, verschiedene Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinne der Römischen Statuten, Artikel 6, 7, 8, 15, 21 und 53 begangen zu haben. Das „Anklageschreiben“ gegen die Personen spricht weiter von „schweren medizinischem Betrug und gefährlichen genetischen Experimenten sowie betrügerisch kalibrierten PCR-Tests“.

In der Eingangsbestätigung des IStGH, die in dem auf Facebook verlinkten Blog zu finden ist, steht jedoch ausdrücklich: „Bitte beachten Sie, dass dieses Bestätigungsschreiben weder bedeutet, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde, noch dass die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung einleiten wird.“

Screenshot der Eingangsbestätigung auf Facebook: 15.02.2022

Was ist der Internationale Strafgerichtshof?

Der Gerichtshof in Den Haag wurde als erster ständiger internationaler Strafgerichtshof zur Verurteilung schwerster Verbrechen einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt. Vorbild für den IStGH waren die Nürnberger Prozesse gegen führende Nationalsozialisten. Während dieser Prozesse wurde auch der Nürnberger Kodex als ethische, aber nicht rechtsverbindliche Verhaltensrichtlinie für Menschenexperimente formuliert, den der IStGH ebenfalls übernommen hat. Im Gegensatz zum damaligen Militärtribunal ist die Höchststrafe beim IStGH nicht die Todesstrafe, sondern die lebenslange Haft.

Welche Fälle derzeit vor dem IStGH verhandelt werden und welche Ermittlungen eingeleitet wurden, kann auf der Website des IStGH hierhier und hier nachgelesen werden. Verhandlungen mit Pandemie-Bezug sind dort nicht zu finden.

Corona-Prozesse nicht in Zuständigkeit des IStGH

Die Eingangsbestätigung des IStGH bedeutet nur, dass die Beschwerde beim Gericht eingegangen ist. Der Eingang wird auch mit einem Geschäftszeichen versehen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass Ermittlungen eingeleitet wurden oder noch werden.

AFP hat die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes, die für die Einleitung von Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist, zu der Behauptung befragt.

Am 26. Januar 2022 schrieb ein Sprecher der Anklagebehörde in einer E-Mail: „Gemäß Artikel 15 des Römischen Statuts (die vertragliche Grundlage des IStGH, Anm. d. Red.) kann jede Einzelperson oder Gruppe aus der ganzen Welt Informationen über mutmaßliche Straftaten an die Anklagebehörde des IStGH senden, die verpflichtet ist, die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu wahren. Daher nimmt unser Büro in der Regel nicht zu solchen Mitteilungen Stellung, sondern bestätigt lediglich den Eingang einer solchen Mitteilung, wenn der Absender diese Tatsache öffentlich gemacht hat.“

Der Behördensprecher bestätigte den Eingang der auf Facebook geteilten Mitteilung nochmals gegenüber AFP.

Die Behörde erklärte weiter: „Bei allen derartigen Mitteilungen prüft unser Amt das vorgelegte Material gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem Römischen Statut und in voller Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.“ Im ersten Schritt würde beurteilt werden, ob die Mitteilung eine Angelegenheit des Gerichtshofs betreffe.

„Allgemein hat das Amt bisher Mitteilungen im Zusammenhang mit Covid als offensichtlich außerhalb der Zuständigkeit des Gerichtshofs liegend zurückgewiesen“, schrieb der Sprecher.

Auch in einem ähnlichen Fall, den AFP hier auf Polnisch überprüfte, leitete der IStGH kein Verfahren ein. Er war der Ansicht, dass eine Klage wegen „Völkermords“ gegen den Staat Israel und das Pharmaunternehmen Pfizer nicht in seine Zuständigkeit falle.

Fazit

Die Behauptung, vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag sei ein Strafverfahren gegen Bill Gates, die Rockefeller Foundation, Klaus Schwab und Anthony Fauci wegen Verstößen gegen den Nürnberger Kodex anhängig, ist irreführend. Es gibt lediglich eine Eingangsbestätigung des Gerichtshofs für das Schreiben zu angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Ermittlungsverfahren belegt diese Bestätigung aber nicht. Gegenüber AFP hat die Behörde außerdem erklärt, dass Prozesse um Corona-Maßnahmen auch im Allgemeinen nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen würden.

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